Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
ZfP Prüfpersonal per Arbeitnehmerüberlassung, Leistungsvertrag, Werksvertrag oder Dienstvertrag sofort verfügbar. Im Multi- und Bahn-Sektor.
Arbeitnehmerüberlassung – AÜG
Wir stellen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Lösung Ihrer Prüfaufgaben zur Verfügung.
Unsere Werkstoff-, Material- und Euromaterialprüfer sind nach DIN EN ISO 9712 (alt: DIN EN 473) aller gängigen ZfP Verfahren, in Level II qualifiziert und zertifiziert:
Kontakt zum Verleih von
Werkstoff-/ Euromaterialprüfern
Zeros GmbH
Telefon: 030 67809990
E-Mail: info@zeros-gmbh.de
Die Mitarbeiter stellen wir Ihnen spezifisch, mit oder ohne Gerätetechnik, zur Verfügung. Für Schmiedeteilprüfung, Gussprüfung oder Schweißnaht, im Multi-Sektor (Is) oder Bahn-Sektor (Ir).
Wir stehen Ihnen zur Abdeckung von Produktionsspitzen und zur Aufstockung Ihres Personals zur Verfügung. Im Zuge der Auslagerung stehen wir auch von den bisher von Ihrem Unternehmen selbst erbrachten Leistungen zur Verfügung.
Unser qualifiziertes und zertifiziertes Personal wird Ihnen dabei regional bis weltweit zur Seite stehen.
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung
Der Verleih unseres Personals kann auf dem Wege der Überlassung nach dem AÜG, Leistungsvertrag, Werksvertrag oder Dienstvertrag erfolgen.
Ob einmalig, mehrmalig oder langfristig, eine Woche oder mehrere Monate. Wir gewährleisten einen hohen Standard an Flexibilität, Transparenz und Effektivität und das überall auf der Welt. In gewohnter Qualität nach europäischen und amerikanischen Standards (ASME) und Regelwerk.
Die Prüfung erfolgt bei Herstellung, Fertigung oder Instandhaltung, Prozess begleitend, überwachend oder als Gegenprüfung bei Ihrem Lieferanten als Abnahmeprüfer.
Somit werden durch den Verleih von Personal Prüfaufgaben dann für Sie erledigt, wenn Sie es brauchen. Schnell, flexibel und verlässlich.