Zulassung für die Bahn
Die Inspektionsstelle der DB Systemtechnik bestätigt mit der Inspektionsbescheinigung die Konformität unserer ZfP‑Prüfstelle mit den Anforderungen der DIN 27201‑7 für den Industriesektor Eisenbahn‑Instandhaltung. Grundlage ist die Inspektion vom 17.02.2022 und der Inspektionsbericht 68039‑003‑IGZfP‑IB‑9010 vom 07.06.2022 (Registriernummer DB‑52‑AB‑319‑1‑22).
Für die auf dieser Seite dargestellte Leistung – Radsatzwellenprüfung (UT) – umfasst die Bescheinigung insbesondere:
- Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) – UT · MT · VT
- Radsatzwellen ohne Längsbohrung (Vollwellen) – UT · MT · VT
- Räder / Radscheiben – UT · MT · VT (ergänzend)
Hinweis: Die Bescheinigung bezieht sich auf die im Inspektionsbericht genannten Objekte und Bedingungen. Eintrag im DGZfP‑Register: gültig vom 01.03.2022 bis 28.02.2027.