FAQ

Was umfasst die Arbeitnehmerüberlassung von ZfP-Prüfpersonal?

Die Zeros GmbH stellt qualifiziertes ZfP-Prüfpersonal per Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), Werks-, Dienst- oder Leistungsvertrag bereit – für den Bahnsektor ebenso wie für die Industrie. Die Prüfer beherrschen die gängigen zerstörungsfreien Verfahren wie UT, RT, MT, PT, VT und ET sowie zerstörende Prüfverfahren. Auf Wunsch kommen die Mitarbeiter mit oder ohne Gerätetechnik, etwa für die Prüfung von Schmiedeteilen, Gussteilen oder Schweißnähten.