FAQ

Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung bei Zeros ab?

Die Zeros GmbH besitzt die unbefristete behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit und bestehend seit 2006. Je nach Bedarf wird der Einsatz als Arbeitnehmerüberlassung, Werksvertrag, Dienstvertrag oder Leistungsvertrag gestaltet. Die Prüftechniker sind sofort verfügbar und können kurzfristig, projektweise oder langfristig eingesetzt werden.