Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen der Firma Zeros GmbH
1.1 Für alle Leistungen der Firma Zeros GmbH sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen maßgebend, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von einem Zeichnungsberechtigten der Firma Zeros GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zugeht oder die Auftragnehmerin mit der Vertragsausführung beginnt.
1.3 Die Firma Zeros GmbH führt die Arbeiten in eigener Verantwortung mit eigenen, den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Fachkräften und eigenen Arbeitsmitteln durch. In Einzelfällen können auch Fachkräfte von anderen akkreditierten Prüfunternehmen eingesetzt werden.
1.4 Die Firma Zeros GmbH führt alle Prüfarbeiten entsprechend der vom Auftraggeber benannten Regelwerke oder Spezifikationen durch. Nach Abschluss der Prüfarbeiten erhält der Auftraggeber ein Prüfprotokoll und ggf. Prüfobjekte, Filmmaterial oder Filmdateien.
1.5 Für die Prüfanfragen, die sich nicht auf der ZEROS Akkreditierungsurkunden befinden, wird die Firma Zeros GmbH erst in der Lage sein, im Rahmen der Akkreditierung ein Prüfprotokoll zu erstellen, wenn die Tätigkeiten in Ihrem System durch ihren Prozess für flexible Geltungsbereiche erstellt und genehmigt wurde. Die aktuelle Liste der akkreditierten Tätigkeiten, die innerhalb des flexiblen Geltungsbereiches durchgeführt werden, ist auf unserer Website öffentlich verfügbar
2. Angaben, Leistungen des Auftraggebers & Mehrkosten
2.1 Die Prüfobjekte müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, so dass ein Arbeiten bzw. Prüfen möglich ist. Die zu prüfenden Bauteile müssen ordnungsgemäß beschriftet sein, damit eine Rückführbarkeit gegeben ist.
2.2 Termine zur Durchführung sowie die Bearbeitungszeit für jeden Einzelauftrag müssen vor Beginn der Prüfarbeiten mit Firma Zeros GmbH abgesprochen werden.
2.3 Für vereinbarte Prüftermine welche vom Auftraggeber kurzfristig (innerhalb 24h) abgesagt werden, erfolgt eine Verrechnung von 100 % des Prüfumfangs. Bei Röntgeneinsätze erhöht sich die Frist auf innerhalb 48h.
2.4 Grundlage einer Verrechnung auf Pauschalpreis ist ein zügiges Arbeiten. D.h. die zu prüfenden Gegenstände, Nähte etc. dürfen nicht stark verbaut sein, bzw. die Zugänglichkeit muss gewährleistet sein. Extrem verbaute Prüfteile z.B. in einer Anlage, Rohrgraben, der Zugang über Schacht (Kanaldeckel), Einstiegsluke z.B. Kessel oder das Arbeiten mit Hebebühne, Steiger, Leiter ab einer Höhe oder Tiefe von +/- 3 m erfolgt mit Aufpreis auf den Pauschalpreis:
stark verbaut: | + 17,5 % |
+/- 3 – 5 m: | + 22,5 % |
+/- 5 – 10 m: | + 35,0 % |
Über 10m: | + 50,0 % |
Schacht oder Einstiegsluke: | + 25,0 % |
Hochalpines Gelände | + 20,0 % |
2.5 Die Firma Zeros GmbH stellt zusätzlich zu den angebotenen Kosten, folgende Zuschläge in Rechnung:
- Sonn- und Feiertagszuschlag: 100%
- Samstagszuschlag: 50%
- Nachtzuschlag: 25%
Es gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes, aus dem der Auftrag angeboten wird. Dies kann entweder Berlin, Bayern oder Sachsen-Anhalt sein. 2.6 RT-Einsätze müssen lt. Gesetzt generell angemeldet werden. Eine 48 stündige Anmeldung sollte nach der Strahlenschutzverordnung nach Möglichkeit eingehalten werden. Der Bauleiter ist stets vom Auftraggeber bei Durchstrahlungsprüfungen rechtzeitig zu informieren. Ggf. sind andere Gewerke zu berücksichtigen. Dies bitte vor Terminvereinbarung abstimmen! Unsere Mitarbeiter sind Strahlenschutzbeauftragte vor Ort und somit weisungsgefugt! Werden diese missachtet, erfolgt der Abbruch der Arbeiten, die Kosten hierfür werden berechnet! Der Zugang zum Prüfbereich ist vom Auftraggeber sicherzustellen d.h. es ist für ausreichend Licht, ggf. Gerüst, Steiger, Leitern zu sorgen. Ist dies nicht gewährleitstet, können Arbeiten nicht durchgeführt werden – der Einsatz muss abgebrochen werden und es erfolgt eine Verrechnung von 100 % des Prüfumfangs. 2.7 Sicherheitsbelehrungen, Ersteinweisung und Wartezeiten auf Lotsen, Bauleiter etc. werden nach Zeitaufwand zu üblichen Stundensätzen verrechnet. 2.8 Ausgangsrechnungen, die die Firma Zeros GmbH an den Auftraggeber stellt, sind mit einem verbindlichen Zahlungsziel ausgestellt. 2.8.1 Sollte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf ausgestellte Mahnungen von der Firma Zeros GmbH zusätzlich folgende Gebühren zu zahlen:
- Mahnung: 0,00€
- Mahnung: 2,50€
- Mahnung: 5,00€
3. Pflichten der Zeros GmbH
3.1 Die Firma Zeros GmbH ist verpflichtet, die projektspezifischen Festlegungen und Vereinbarung, soweit diese der Zeros GmbH zugänglich gemacht wurden, zu befolgen. Sie wird von der Haftung für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Festlegungen und Vereinbarungen entbunden.
3.2 Die Zeros GmbH gestattet den Auftraggeber an seinen eigenen Prüfungen teilzunehmen, sofern nicht Arbeitsschutz- und/oder strahlenschutzrechtliche Gründe dagegensprechen.
4. Gewährleistung
4.1 Die Zeros GmbH gewährleistet eine fach- und fristgemäße Durchführung der übertragenen Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4.2 Alle Leistungen der Firma Zeros GmbH sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt. Geringfügige Mängel werden von der Firma Zeros GmbH unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.
4.3 Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass die Prüfleistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von der Firma Zeros GmbH zu vertreten ist, so ist sie verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern.
4.4 Von Gewährleistung sind Fehler ausgeschlossen, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder veranlasst worden sind sowie Gewährleistungsfolgeschäden.
4.5 Bei verzögerter Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Verzögerung
4.6 Die Zeros GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Bauteile, die einer zerstörenden Prüfung unterzogen werden dementsprechend nicht mehr ihren Ursprungszustand vorweisen. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich in Textform mit seiner Bestellung die Rücksendung der Bauteile verlangt, werden diese fünf Werktage nach Abschluss der Prüfung und Überlassung des Prüfberichts von der Auftragnehmerin verschrottet, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf den Schrottwert o. Ä. zusteht.
4.7 Die in Prüfberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung des von Firma Zeros GmbH geprüften Materials dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit des Materials anzusehen. Die Prüfberichte sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Zeros GmbH.
4.8 Mängelansprüche gegen die Firma Zeros GmbH verjähren in einem Jahr nach Erhalt der betreffenden Lieferung oder Leistung.
4.9 Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht § 634a) Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht die Auftragnehmerin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
5. Haftung, Risikodeckung
5.1 Zur Abdeckung etwaiger Schadenersatzansprüche, die bei der Auftragsabwicklung entstehen können, ist die Firma Zeros GmbH durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Versicherungsvertrag steht zur Einsichtnahme zur Verfügung. Wenn und soweit Schadenersatzansprüche von der Versicherung nicht erfasst oder abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung der Zeros GmbH auf den Betrag der Auftragssumme. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schadenersatzansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
5.2 Jede weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall und entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen.
5.3 Die Firma Zeros GmbH haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber im Rahmen der technischen Oberleitung entstanden sind.
6. Geheimhaltung, Schutzrechte
6.1 Die Firma Zeros GmbH wird dafür sorgen, dass die von ihrem Personal bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der Durchführung der Arbeiten bekannt wurden, geheim bleiben. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Firma Zeros GmbH wird ihr Personal in geeigneter Weise hierzu verpflichten.
6.2 Alle von der Firma Zeros GmbH unmittelbar erzielten Arbeitsergebnisse werden für den Auftraggeber geschaffen und sind uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers.
6.3 Zur Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte sind die Vertragspartner nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners berechtigt. Unberührt hiervon bleibt das Recht der Auftragnehmerin, den Namen des Auftraggebers ggf. für Werbemaßnahmen oder für Informationen an Investoren und Analysten zu verwenden, soweit der Auftraggeber dem vorab zustimmt.
6.4 Zeros GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gegenüber den Kunden und den damit verbundenen Informationen. Wenn Zeros GmbH gesetzlich verpflichtet oder durch Verträge ermächtigt ist, vertrauliche Informationen offen zu legen, wird der betreffende Kunde oder die
betreffende Person, sofern nicht gesetzlich verboten, über die bereitgestellten Informationen unterrichtet.
7. Urheberrecht
7.1 Die Auftragnehmerin behält sich ihre Urheberrechte an den von ihr erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen und ähnlichen von ihr erstellten Unterlagen ausdrücklich vor.
7.2 Von der Auftragnehmerin erstellte Labor- und Prüfberichte dürfen nur in vollständiger Form weitergeleitet werden. Eine auszugsweise Weiterleitung erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorstehend genannten Berichte und Ergebnisse zu verändern oder diese außerhalb seines Geschäftsbetriebes zu nutzen. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird die Durchführung von Prüfaufträgen durch z.B. technische Defekte oder andere von der Zeros GmbH nicht zu verantwortende Umstände unmöglich, so ist die Zeros GmbH auch bei bestätigtem Einzelauftrag von der Lieferpflicht entbunden.
8.2 Ansprüche gegen die Firma Zeros GmbH aus deren Leistungen, die über die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind ausgeschlossen.
8.3 Unabhängig vom Rechtsgrund sind auch Ansprüche gegen die Firma Zeros GmbH, die nicht auf die Vertragsleistung gerichtet sind, auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.
8.4 Die Vertragsbeziehungen sind nach deutschem Recht zu beurteilen.
8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
9. AGB als Vertragsbestandteil
9.1 Die AGB der Firma Zeros GmbH gelten grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.